SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
Eilanträge an das Verwaltungsgericht Berlin hinsichtlich der im Zuge des angeordneten Teil-Lockdowns geänderten SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung und den dortigen Verboten für die Ausübung insbesondere des Gaststättengewerbes und weiterer Gewerbe wie z. B. Fitness-Einrichtungen usw. bieten derzeit im Einzelfall mögliche Erfolgsaussichten, insbesondere vor dem Hintergrund des Erlasses der Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Berlin zu den AZ.: VG 14 L 422/20 und VG 14 L 424/20. Sofern hier Beratungsbedarf oder der Wunsch auf Vertretung im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin besteht, konktaktieren Sie Herrn Rechtsanwalt Moritz (Fachanwalt für Verwaltungsrecht).
Kündigungsschutz auch während der Corona Krise
Kündigungsschutz auch in Krisenzeiten! Sichern Sie Ihre Ansprüche! Erhalt des Arbeitsplatzes, höhere Abfindungen, Urlaubsabgeltung, Arbeitszeugnis pp. trotz Corona Krise! Verschenken Sie nichts! Über Fristen und Einzelheiten beraten wir persönlich! Sven Opelka - Fachanwalt für Arbeitsrecht